Abfallarten

Vom Abfall zum Rohstoff. Für ein ressourcenarmes Land wie Deutschland wird die Rohstoffgewinnung aus Abfall zukünftig immer bedeutender werden.

 

Was früher unbedenklich als „Abfall“ bezeichnet und auf Deponien beseitigt wurde, wird heute als wertvoller Rohstoff erkannt und als Wertstoff in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Dadurch werden die natürlichen Ressourcen geschont und Umweltbelastungen verringert. Eine nachhaltige Abfallwirtschaft dient sowohl dem Ressourcen- als auch dem Klimaschutz.

Die professionelle Aufbereitung und Wiederverwertung steht deshalb für uns im Vordergrund.

 

Grundsätzlich wird unterschieden in:

 

Abfälle zur Verwertung

Abfälle zur Verwertung fallen in Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten gleichermaßen an. Diese müssen in der Regel aufbereitet werden, bevor sie zum Verwertungsbetrieb gebracht werden. Aufbereiten bedeutet: trennen der unterschiedlichen Materialfraktionen und aussortieren von Fremdstoffen.

Es gilt: Je sortenreiner getrennt erfasst bzw. sortiert wurde, desto effizienter ist die Verwertung.

 

Zu diesen Abfälle zählen unter anderem:

 

  • Papier, Pappe, Kartonagen
  • Kunststoffe, Folien
  • Altholz der Kategorien A1-A3
  • Altholz der Kategorie A4
  • teerhaltiger Asphalt
  • teerhaltige Dachpappe
  • usw.

                                                                          

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Abfälle zur Beseitigung

Generell besteht für Abfälle zur Beseitigung Andienungspflicht an die kommunale Entsorgungsanlage. Das bedeutet, dass diese Abfälle über die kommunale Entsorgungsanlage entsorgt werden müssen.

Ausgenommen davon sind nur die Abfälle, die in der kommunalen Abfallsatzung ausgeschlossen sind.

Abfälle zur Beseitigung müssen immer getrennt erfasst werden.

Zu diesen Abfällen zählen:

                                                                  

  • Asbest
  • KMF-Dämmmaterial
  • PCB
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Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist grundsätzlich mit einem Nachweisverfahren verbunden. Dabei ist bei einer Entsorgungsmenge von unter 20 Tonnen pro Jahr und Anfallstelle ein Sammelentsorgungsnachweis, bei einer Entsorgungsmenge von über 20 Tonnen pro Jahr und Anfallstelle ein Einzelentsorgungsnachweis zu erstellen. Zusätzlich werden Begleit- und Übernahmescheine als Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung des jeweiligen Materials erstellt.

 

Für die Deklaration der Abfälle ist gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) der Erzeuger/Anlieferer verantwortlich.

 

Wir haben Ihnen eine Übersicht der am häufigsten anfallenden Abfallarten mit unseren gültigen Annahmebedingungen zusammengestellt.

Sollten Sie Ihren Abfall in der Übersicht nicht finden,senden Sie uns Ihre Anfrage, wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. Gerne können Sie uns auch telefonisch unter Tel. 08268 / 90800-0 kontaktieren.